Artern
INDUSTRIEGROSSFLÄCHE Artern/Unstrut | BESONDERHEITEN – 2.459 m Erschließungsstraße mit verkehrsseitiger Anbindung an die Landesstraßen – 2.240 m Gehweganlage mit Straßenbeleuchtung – 10.762,50 m² Wegebau in Asphaltbauweise für Landwirtschaft und Pflege – 3.400 m Trinkwasserleitung – 5 Löschwasserbehälter – 1.915 m Schmutzwasserkanal – 1.600 m Schmutzwasserdruckleitung – 1 Schmutzwasserpumpwerk – 2.103 m Regenwasserkanal – 1 Regenrückhaltebecken mit Regenwasserbehandlung – 2.925 m Außeneinzugsgebietsentwässerungsgräben – 1.200 m Hochwasserschutzdeich – 2.591 m Ablaufleitung – Erweiterung der zentralen Kläranlage Artern auf 19.000 EW – 4.051 m MS-Versorgung – 1 Transformatorenstation “Gebietsmitte” – 3.000 m Breitbandversorgung – 1.760 m Umverlegung Gashochdruckleitung – 45 ha Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – CEF-Maßnahmen zur Abwanderung Feldhamster |
AUFTRAGGEBER Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) | |
LEISTUNGEN Freianlagen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Ersatzmaßnahme Hamster FFH-Maßnahmen Ingenieurbauwerke für: – Wasserversorgungsanlagen – Schmutzwasseranlagen – Regenwasseranlagen/-rückhaltung – Löschwasserversorgung – Gasversorgung Verkehrsanlagen Tragwerksplanung Technische Ausrüstung Vermessung Geotechnik Entwurfsvermessung Baugrunderkundung Grundwassermodellierung Hydrologisches Gutachten Bestandsaufnahme Kläranlage Mitwirken bei Grundstücksklärung Hochwasserberechnung “Unstrut” ökologische Baubegleitung Förderantrag/Verwendungsnachweis |
Um den bestehenden Bedarf an Großflächen für die Ansiedlung von Großinvestoren und industriellen Ansiedlungen in Thüringen, insbesondere in der Wirtschaftsregion Nordthüringen entlang der BAB A71 decken zu können, wurde im Rahmen der Industriegroßflächeninitiative der Thüringer Landesregierung unter anderem die Erschließung der Großfläche Industriegebiet “Artern / Unstrut” in Artern mit insgesamt 200 ha bestätigt. HSP erhielt hier im Rahmen eines VgV-Verfahrens den Zuschlag für die Erschließungsplanung.
Die Fläche an der BAB 71 wurde in die erste Kategorie zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung aufgenommen und soll ausschließlich für regionalbedeutsame Unternehmensansiedlungen mit einem großen Flächenbedarf vorgehalten werden. Der Bebauungsplan „Industriegroßfläche Artern / Unstrut“ wurde mit der Bekanntmachung am 05.06.2015 rechtsverbindlich.
Die Projektziele sind dabei die planungsrechtliche Sicherung eines Industriestandortes für eine möglichst uneingeschränkte industrielle und gewerbliche Nutzung; eine optimale Ausnutzung der Parzellen und Grundstücke sowie großflächige Ansiedlungsmöglichkeiten; eine bauliche Nutzungsvielfalt am Standort für eine optimale Vermarktbarkeit; ein klar definiertes Erschließungssystem, welches ein Maximum an Flexibilität für die sich ansiedelnden Unternehmen ermöglicht sowie die Sicherstellung der Belange des Arten- und Naturschutzes.