Ledermann

Das Planungsbüro Ledermann aus Mellrichstadt in Bayern verstärkt seit dem 01.07.2024 den Fachbereich der Landschaftsarchitektur bei HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure.

LANDSCHAFTSPLANUNG

Im Zentrum der Landschaftsplanung stehen die nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft. Ziel ist Schutz, Pflege und Entwicklung und soweit erforderlich auch die Wiederherstellung von Natur und Kulturlandschaft in freier Landschaft und Siedlungsgebieten. Sie wird im §13 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt und durch die jeweiligen Bundesländer detailliert. Neben der Umsetzung des Naturschutzes sollen auch wirtschaftliche Entwicklungen möglichst ökologisch verträglich gestaltet werden. Wir begleiten öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber bei der Erstellung von Unterlagen, die für eine Genehmigung erforderlich sind.

Zu unserem Leistungsprofil gehören:

  • Pflege und Entwicklungsplan
  • landschaftspflegerischer Begleitplan
  • saP
  • UVP
  • UVS

LANDSCHAFTSARCHITEKTUR

Landschaftsarchitektur beschreibt gestalterische und planerischen Leistungen für öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber. Die Planung erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten, beginnend bei der Grundlagenermittlung über den Vorentwurf zum Entwurf bis zur Ausschreibung und Bauleitung. Wir begleiten unsere Auftraggeber sowohl über den kompletten Planungsablauf hinweg als auch, wenn gewünscht, nur in bestimmten Leistungsphasen.
Zu unserem Leistungsprofil gehören:

  • Landschaftsarchitektur für öffentliche Auftraggeber z.B Sportplätze, Friedhöfe, Schulhöfe oder Kindergärten und öffentliche Plätze
  • Landschaftsarchitektur für gewerbliche Auftraggeber z.B. Freiräume von Firmengelände, komplexe Parkplätze oder auch Außenanlagen an Pflegeheimen
  • Landschaftsarchitektur für private Auftraggeber z.B. Privatgärten oder Schwimmteiche

BAULEITPLANUNG

Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt. Mit diesem Instrument lenken Städte und Gemeinden ihre städtebauliche Entwicklung. Zu ihr zählen Flächennutzungs- und Bebauungspläne, welche bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden regeln. Auf Grundlage der Unterlagen erteilen Behörden Baugenehmigungen. Bauleitplanung ist ein komplexes Verfahren, bei welchem neben planerischen, städtebaulichen und naturschutzfachlichen Kenntnissen auch fundiertes verfahrensrechtliches Wissen benötigt wird. Bei uns erhalten Sie nicht nur Ihre Bauleitpläne inkl. sämtlicher naturschutzfachlichen, immissionsschutztechnischen und wasserrechtlichen Unterlagen aus einer Hand, sondern werden auch über das komplette Verfahren hinweg vollumfänglich begleitet.

Zu unserem Leistungsprofil gehören:

  • Aufstellung und Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
  • Landschaftspläne, Grünordnungspläne, Umweltberichte als Teil- oder Inklusivleistung 
  • Erstellen oder Einholen notwendiger Gutachten: Lärm, Wasser, FFH-Veträglichkeit
  • Artenschutz im Rahmen der Bauleitplanung als Teil- oder Inklusivleistung
  • Verfahrensbegleitung

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit

mit motivierten Mitarbeiter*innen und auf eine Vielzahl spannender, gemeinsamer Projekte.

Kofinanziert von der Europäischen Union

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Bauwirtschaft erhielt HSP im Rahmen des Programms ESF+ eine Kofinanzierung der Europäischen Union. Durch die Fördergelder wurden Beratungen im Schwerpunkt von Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und Technologieanwendung durchgeführt. Dazu war es notwendig, bestehende Geschäftsprozesse zu analysieren und in eine digitale Strategie zu übersetzen. Ein erster Schritt wurde nun mit der Auswahl eines ersten Softwareprodukts gegangen. Weitere werden folgen.

Logo FTMWWD Logo EU
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner